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Betriebsaufspaltung,Personengruppe,personelle Verflechtung

Zwischen einer Einzelfirma A und einer UG besteht eine Betriebsaufspaltung. A ist bislang zu 100 % an der UG beteiligt. In Zukunft soll A nur zu 40 % und B zu 60 % beteiligt werden. Kann man zur gleichen Zeit B auch mit in die Einzelfirma aufnehmen (also GbR gründen), um zu verhindern, dass die Betriebsaufspaltung wegfällt?
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