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notwendiges Betriebsvermögen,Bewertung einer Einlage

Mein Mandant (Einzelunternehmen) hat von einem Familienangehörigen einen alten Gabelstapler im Jahr 2021 erworben. Der Erwerb erfolgte unentgeltlich. Dieser wurde dem Betriebsvermögen zugeordnet. Der Gabelstapler wurde im Jahr 1992 gebaut. Unterlagen sind nicht mehr vorhanden. Der Anschaffungspreis zu dieser Zeit beträgt ca. 15.000 €–20.000 €. Meine Frage: Ist der Gabelstapler zwingend in die Bilanz aufzunehmen? Wenn ja, zu welchem Wert erfolgt die Einlage, wenn kein Gutachten vorliegt oder weitere Werte bekannt sind?
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