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Betriebsprüfung nach Beendigung des Betriebs,Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Ein Italiener hatte bis Oktober 2021 eine Eisdiele in Deutschland. Nach der Gewerbeabmeldung hat er seinen Wohnsitz zurück nach Italien verlegt. Frage: Kann die Finanzverwaltung auf eine Betriebsprüfung in Deutschland bestehen und die Belege zurück nach Deutschland holen? Muss der Italiener auch nach Wegzug noch einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland haben?
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