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GmbH Anteile,Schenkung,Nießbrauch

Wir haben eine GmbH mit einem voll einbezahlten Stammkapital. Es sind zwei Gesellschafter. Gesellschafter A hält 60 % der Anteile und Gesellschafter B hält 40 % der Anteile. Gesellschafter B ist alleiniger Geschäftsführer. Gesellschafter A ist 67 Jahre alt und der Vater von Gesellschafter B. Gesellschafter A überträgt seine kompletten Anteile an Gesellschafter B. Im Rahmen dieser Anteilsübertragung behält er den Vorbehaltsnießbrauch für die Gewinnausschüttungen ein. Er verzichtet mit der Anteilsübertragung und auch mit der Eintragung des Nießbrauchs auf jegliches Stimmrecht. Gesellschafter A bezieht dann noch lediglich die jährlichen Gewinnausschüttungen. Wir haben zum oben genannten Fall folgende drei Fragen: – Ist die Übertragung vom Vater auf den Sohn ertragsteuerlich ohne Aufdeckung von stillen Reserven möglich? – Ist die Übertragung ein Fall von begünstigtem Vermögen (kein Verwaltungsvermögen und auch kein Grundvermögen ist vorhanden)? – Wem sind die Gewinnausschüttungen ertragsteuerlich zuzurechnen?
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