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Betriebsaufspaltung,Beherrschungsidentität

An der P GmbH ist Herr R mit 100 % beteiligt und Geschäftsführer der GmbH. An der P G GmbH + Co. KG ist Herr R mit 24 % beteiligt, seine Ehefrau E mit 56 % und seine beiden Kinder mit jeweils 10 %. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH + Co. KG beinhaltet keine Regelung über die Mehrheiten bei Gesellschafterbeschlüssen. Es gilt somit als Einstimmigkeit. Die P G vermietet alle Betriebsgebäude an die P GmbH. Herr P möchte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von seinem GmbH-Anteil den beiden Kindern jeweils 20 % schenkungsweise übertragen. Bei der P G bleiben die Beteiligungsverhältnisse wie bisher. Fragen: 1. Ergibt sich nach der Übertragung der GmbH-Anteile auf die Kinder eine Betriebsaufspaltung? 2. Greift bei einer Betriebsaufspaltung die Konzernhaftung?
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