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Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften,§ 6 Abs. 5 EStG bei Schwesterpersonengesellschaften,R 6b.2 Abs. 7 EStR

An der X GbR sind A (50%) und B und C (je 25%) beteiligt. Die Gesellschaft betreibt eine große PV-Anlage und vermietet eine Immobilie (gewerblich, ein ehemaliges Verwaltungsgebäude dieser Gesellschaft, daher Betriebsvermögen). Weiteres Geschäft gibt es nicht (mehr). Die GbR soll „geteilt“ werden in zwei GbRs: in einer GbR soll die PV-Anlage betrieben werden, in der anderen die Immobilie. Die Beteiligungsverhältnisse sollen jeweils gleich bleiben: 50/25/25. Frage 1: Wie kann dies steuerneutral gestaltet werden? Frage 2: Sind ggf. Behaltefristen zu beachten? Evtl. wollen einzelne Gesellschafter im Nachgang Anteile an einer oder beider Gesellschaften verkaufen, entweder an die jeweils anderen Gesellschafter oder an Fremde. Vielen Dank.
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