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Jubiläum,Kosten

Eine GbR aus zwei Ärzten veranstaltet anlässlich ihres zehnjährigen Firmenjubiläums im Sommer einen Empfang, bei dem ausschließlich Geschäftskunden (Ärzte, Labore und andere Lieferanten) beköstigt werden. Dazu ließ man das angestellte Personal mündlich mit den Geschäftspartnern kommunizieren, zur Teilnahme musste sich nicht angemeldet werden, sondern es durfte zwanglos und unverbindlich der Jubiläumsempfang besucht werden. Es wurde versäumt, eine Liste mit den teilnehmenden Personen anzufertigen. Frage: Ist der Abzug der Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung zulässig? Falls es an der Formalie der fehlenden Teilnehmerliste scheitern sollte, ist die Anfertigung eines Gedächtnisprotokolls zulässig?
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