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§ 17 EStG,Verkauf GmbH-Anteile,Zeitpunkt der Besteuerung

Frau S, geb. 1984: – ist mit 5.000 € an der X-GmbH, Stammkapital 25.000 €, beteiligt. – Die Anteile werden per Treuhandvertrag von Herrn Z gehalten. – Gemäß Notarvertrag vom 04.05.2020 wird vorab der Ges.-Anteil in zwei Geschäftsanteile zu je 2.500 € geteilt. – Z in Erfüllung der Übertragungsverpflichtung zur Rückübertragung der Anteile an S überträgt sodann – unmittelbar und unter Zustimmung von S – die Anteile an A und B. – Die Abtretung der vorgenannten Geschäftsanteile erfolgt jeweils mit sofortiger schuldrechtlicher Wirkung (Stichtag). – Mit Wirkung zum vorgenannten Stichtag gehen alle Rechte und Pflichten, insbesondere das Gewinnbezugsrecht, welches mit den übertragenen Anteilen verbunden ist, auf den jeweiligen Käufer über. – Die dingliche Übertragung der Geschäftsanteile ist jedoch aufschiebend bedingt durch die Zahlung des gesamten Kaufpreises, wie nachstehend vereinbart. – Die aufschiebende Bedingung tritt ein mit dem Nachweis bei dem amtierenden Notar, dass der nachstehend vereinbarte Gesamtkaufpreis in Höhe von jeweils 100.000 € an den Verkäufer gezahlt worden ist. – Fälligkeit • Teilbetrag i.H.v. 25.000 € zum 02.01.2021 • Restbetrag i.H.v. 75.000 € bis spätestens zum 31.12.2022 – Vorherige Zahlungen an den Veräußerer sind dem jeweiligen Erwerber gestattet. Die Zahlungen erfolgen am: 29.12.2020 25,0 %, im Jahr 2021 wurden 50,0 % gezahlt, im Jahr 2022 werden die restlichen 25,0 % gezahlt. Frage: Wann hat Frau S welchen Betrag zu versteuern?
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