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gewerblicher Grundstückshandel,Abschirmwirkung

A ist an einer gewerblich geprägten A GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt, die Immobilien hält und verwaltet. Die Komplementärin ist allein zur Vertretung der KG berechtigt. Wenn die GmbH & Co. KG (als Gewerbebetrieb) Objekte veräußert, führt dieses zu Zählobjekten im Sinne der Drei-Objekt-Grenze auch bei der Privatperson A, die ebenfalls Immobilien hält (Privatvermögen), oder infiziert dieses gar die private Vermögensverwaltung, so dass diese gewerblich wird? 
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