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Blockheizkraftwerk,Hotel,Erhaltungsaufwand

Unser Mandant hat sich im Jahr 2022 ein Blockheizkraftwerk für sein Hotel angeschafft (Austausch gegen eine alte vorhandene Heizung) und möchte die Anschaffung als Erhaltungsaufwand geltend machen. Er beruft sich auf einen Artikel, in dem davon die Rede sei („Renovierungsfall“). Ist dies möglich?
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