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Umbau,Heizung

Ein Mandant mit einer Gaststätte/Pension stellt seine Öl-Zentralheizung auf Hackschnitzelheizung um. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150 T€. Der Mandant kann mit ca. 45 % Zuschuss aus Programmen rechnen, der dann gleich von den HK gekürzt wird. Zu diesem Zweck hat er von seinem Nachbarn ein kleineres, älteres Gebäude samt Grund und Boden gepachtet, das er nun für Zwecke des Hackschnitzelbunkers und des Einbaus des Heizkessels herrichtet bzw. umbaut. Zudem fallen noch Arbeiten/Material für die Leitungen zum Gaststätten-/Pensionsgebäude an. Die Heizkörper und meisten Leitungen im Gebäude bleiben bestehen. Frage: Im Grunde handelt es sich um eine komplette Heizungsumstellung und wäre somit Erhaltungsaufwand. Da jedoch hier bauliche Maßnahmen auf fremdem Grund und Boden durchgeführt werden (insbesondere wegen des Bunkers), könnten auch Herstellungskosten vorliegen. Oder könnte man die Leitungen und den Heizkessel als Erhaltung und den Bunker als Herstellung behandeln? (Das Thema Vorsteuer soll nicht ausgeführt werden.)
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