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Bitcoins als Entgelt für gewerbliche Dienstleistung,Bitcoins als Lohnzahlung,Kryptowährung als Zahlungsmittel

Unser Mandant arbeitet von Deutschland aus für ein Unternehmen mit Sitz in Dubai und Estland. Er arbeitet als Subunternehmer im Marketing des Unternehmens. Er schreibt dafür Rechnungen an das Unternehmen und wird in Kryptowährungen (Bitcoin) bezahlt. Frage: Inwiefern sind die Bitcoins als Einnahme zu sehen und mit welchem Wert sind sie anzusetzen? Wie ist es steuerlich zu betrachten, wenn die Kryptowährungen nach einem gewissen Zeitraum dann in Euro umgetauscht werden? Abwandlung: Der Mandant ist bei dem Unternehmen angestellt und bekommt sein Gehalt in Kryptowährungen ausbezahlt. Ist der Umtausch der Kryptowährungen gegen Euro in diesem Fall auch steuerpflichtig?
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