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Denkmal,AfA,Verschmelzung

GmbH soll durch Aufnahme in eine GmbH & Co. verschmolzen werden. GmbH hatte Denkmalschutzaufwendungen getätigt und nimmt hierfür die AfA gem. § 7i EStG in Anspruch. Kann diese AfA nach der Verschmelzung fortgeführt werden oder geht sie „verloren“?
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