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Betriebsaufspaltung,Vermeidung

Unsere Mandanten – ein Ehepaar – haben ein Grundstück je zur Hälfte erworben. Beide sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Es handelt sich nicht um eine GbR. Dieses Grundstück wurde umgebaut. Das erworbene Haus wurde vollständig renoviert. Es wird an eine GmbH vermietet. 50-prozentiger Anteilseigner der GmbH ist der Ehemann. Weitere 50 % hält ein fremder Dritter. Unser Mandant hat nun die zweiten 50 % der Anteile an der GmbH erworben. Er ist nun alleiniger Gesellschafter der GmbH. Unserer Auffassung nach sind damit die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung gegeben. Die Ehegatten haben das Grundstück nicht als GbR erworben. Der Geschäftszweck der GmbH besteht darin, das Grundstück unterzuvermieten. Ist diese Einschätzung, dass dann eine Betriebsaufspaltung vorliegt, zutreffend? Kann unser Mandant nun beispielsweise einen Anteil von 1 % an ein volljähriges Kind von ihm verschenken, um die Betriebsaufspaltung zu vermeiden? Im Gesellschaftsvertrag der GmbH würde festgehalten, dass nur einstimmige Beschlüsse gefasst werden können. Würde diese einprozentige Beteiligung eines anderen Familienmitglieds bei Stimmbindung genügen, um die Betriebsaufspaltung, sofern sie bereits eingetreten ist, wieder aufzulösen? Müssen alternativ dem weiteren Familienmitglied 50 % der Anteile an der GmbH übertragen werden? Wäre die Übertragung von 50 % der Anteile eine sicherere Lösung, die den Mandanten empfohlen werden sollte?
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