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Betriebsaufspaltung,Beendigung

Vater hat 52 % GmbH-Anteile und eine Einzelfirma, die an diese GmbH Maschinen und Büroräume vermietet, eine typische Betriebsaufspaltung. Vater schenkt am 17.12.2017 mit Wirkung zum 1.1.2018 weitere 20 % dieser GmbH-Anteile an Kinder A + B, je 10 %. Wurde hiermit die Betriebsaufspaltung beendet? Es wurde aber vereinbart, dass Kinder A + B ab 1.1.2018 in die Einzelfirma aufgenommen werden, d.h., es wurde eine GbR mit ihnen gegründet. Diese GbR führt die Maschinen und die Bürovermietung an die GmbH weiter und die Beteiligungsverhältnisse sind jetzt bei der GmbH und GbR gleich, nämlich Vater 32 %; Kinder A + B je 34 %. Alle GmbH-Anteile wurden in die GmbH eingelegt: von den Kindern je 34 %, vom Vater 32 %. Die Frage ist, ob die Einlage in die GbR zum 1.1.2018 zum Buchwert erfolgen kann, ohne die stillen Reserven aufzulösen. Die Stimmrechte in der GmbH und der GbR sind ab 1.1.2018 gleich, Vater 32 %; je Kind 34 %.
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