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Fahrtenbuch,§-7g-Rücklage

Das Finanzamt will das Fahrtenbuch eines Freiberuflers verwerfen, in dem alle Aufzeichungen ordnungsgemäß erfolgt sind. Lediglich bei einigen Heimfahrten wurde ein Stop an einer auf dem Weg liegenden Tankstelle gemacht, ohne dass dies vermerkt wurde. Die entsprechenden Fahrten wurden als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aufgezeichnet. Die Gesamtkilometer bleiben unverändert. Kann das Fahrtenbuch wegen dieses geringfügigen Mangels verworfen werden? In diesem Zusammenhang soll eine nach § 7g EStG gebildete Rücklage für die Anschaffung des entsprechenden Pkw verworfen werden, da der Nachweis der sich aus dem Fahrtenbuch ergebenden Privatnutzung von unter 10 % nicht mehr gegeben sein soll. Es gibt dazu doch inzwischen Rechtsprechung, nach der auch auf andere Weise als mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs der Nachweis erbracht werden kann? Da die Kilometeraufzeichnungen korrekt sind, dürfte dafür doch vermutlich selbst das vorhandende Fahrtenbuch noch ausreichen?
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