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private Kfz-Nutzung Importfahrzeug,1-%-Regelung bei Importfahrzeugen,Bruttolistenpreis ausländischer Pkw

Unser Mandant bezieht aus dem Ausland einen Firmen-Pkw. Die Anschaffungskosten im Inland lägen bei rd. 68.000 € BLP, tatsächlich kostet das Fahrzeug nun rd. 100.000 €, da aufgrund der Verschiffung etc. einige Kosten vom Verkäufer weiterberechnet werden. Frage: Von welchem Wert ist dann bei der 1-%-Regelung auszugehen, wenn die AK tatäschlich höher sind als der inländ. Bruttolistenpreis?
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