Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 16 Abs. 3 und 3b EStG,Beurteilungswandel,Vermietung

Meine Mandantin hat im Rahmen eines Gewerbebetriebs eine Immobilie als „Betreutes Wohnen“ betrieben (VA bis 2015). Danach im Rahmen der Flüchtlingskriese wurden die einzelnen Wohnungen direkt an die Stadt vermietet. Um die Gewerblichkeit nicht zu verlieren, wurden Zusatzleistungen mit angeboten und abgerechnet (VA bis 2018). Jetzt (VA 2019) werden einzelne Wohnungen an die Flüchtlinge direkt vermietet. Zusatzleistungen werden aufgrund des hohen Alters meiner Mandantin nicht mehr erbracht. Meiner Meinung nach sind die Voraussetzungen für einen Gewerbebetrieb weggefallen, und ich müsste die stillen Reserven versteuern. Fragen: 1. Sehen Sie das auch so? 2. Würde ich die Immobilien in eine gewerbl. geprägte GmbH & Co. KG einbringen, hätte ich das Problem umgangen. Das kann ich allerdings erst für die Zukunft machen. Bleiben noch die Jahre 2020 und 2021. Könnte das FA für die beiden Jahre V+V-Einkünfte erklären? Was wäre dann mit meiner Einbringung? Dann hätte ich ja Privatvermögen wieder in Betriebsvermögen gewandelt.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen