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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,PV-Anlage

Der Steuerpflichtige A betreibt auf dem eigengenutzten Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage, für die die Vereinfachungsregelung in Anspruch genommen wird. Das Einfamilienhaus gehört den Eheleuten zu jeweils 50 %. Die Photovoltaikanlage gehört zu 100 % dem Steuerpflichtigen A. Jetzt möchte die Ehefrau (Steuerpflichtige B) auf dem Einfamilienhaus auch eine Photovoltaikanlage betreiben. Werden diese Photovoltaikanlagen zusammengerechnet, oder können die Eheleute jeweils für sich die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen?
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