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Betriebsaufspaltung,qualifizierter Anteilstausch,mittelbare Beherrschung

Unser Mandant (nat. Pers) hält bisher 100 % an der operativen Gesellschaft, welche ebenfalls das im Alleineigentum des Mandanten stehende Geschäftsgebäude mietet. Es besteht insoweit eine Betriebsaufspaltung. Nunmehr beabsichtigt der Mandant – auch aus steuerlichen Erwägungen –, seine Anteile an der operativen Gesellschaft in eine (ebenfalls von ihm zu 100 % gehaltene) Holding-GmbH einzubringen. Fraglich ist nun, ob die Zwischenschaltung der Holding-GmbH für die bestehende Betriebsaufspaltung schädlich ist.
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