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Besteuerung,Darlehen

Eine Mandantin von uns (GmbH & Co. KG/Erwerberin) beabsichtigt, eine sanierungsbedürftige GmbH zu erwerben und diese zu sanieren. Es bestehen steuerliche/bilanzielle Verluste von rd. 300 T€, die durch ein Gesellschafterdarlehen finanziert sind. Übertragen werden die GmbH-Anteile zum Nominalwert und das Gesellschafterdarlehen unter pari (Planung). Die Erwerberin bilanziert u.E. handels- und steuerrechtlich diese Positionen getrennt. Falls die Sanierung gelingt, kann die GmbH der Erwerberin das Darlehen zu einem höheren Wert als deren Anschaffungskosten zurückzahlen. Die Frage ist, ob der Mehrerlös voll der Besteuerung unterliegt oder ob das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Darlehen als Krisendarlehen steuerlich zu den Anschaffungskosten der Beteiligung gehört.
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