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Einkommensteuer,PV-Anlage,Betriebsaufspaltung

Ich habe eine GbR mit vier Gesellschaftern, die ein Haus mit mehreren Ferienwohnungen (umsatzsteuerpflichtig) und einer dauerüberlassenen Wohnung (umsatzsteuerfrei) vermietet und damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Auf dem Haus ist zudem eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installiert. Der erzeugte Strom wird soweit ersichtlich im Haus verbraucht und im Übrigen in das Stromnetz gegen Vergütung eingespeist. Der Betrieb der PV-Anlage stellt damit m.E. eine gewerbliche Tätigkeit dar. Heißt das, es sollten zwei GbR geführt werden, um die Vermietung nicht gewerblich werden zu lassen? Wenn der Strom aus der PV-Anlage auch in den vermieteten Wohnungen verbraucht wird, käme es dann zu einer Betriebsaufspaltung, und die Vermietung wäre letztlich auch gewerblich? Wie ist Ihre Einschätzung und ggf. Gestaltungsempfehlung?
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