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Betriebsaufspaltung,Vermietung,Erbschaft

Privatperson A vermietet eine Immobilie, deren Eigentümer sie zu 100 % ist, als Büro an ihre A-GmbH, an der sie ebenfalls zu 100 % beteiligt ist. Unseres Erachtens liegt ein Fall der Betriebsaufspaltung vor. A verstirbt. Erben sind die Eltern. Die Eltern erben die Immobilie 50 / 50 und auch die GmbH-Anteile 50 / 50. Frage: Bleibt die Betriebsaufspaltung bestehen, oder fällt diese mit Tod des A weg? Der Vorgang setzt sich fort wie folgt: Der Geschäftsbetrieb wird aus der GmbH veräußert. Gesetzt den Fall, dass die Betriebsaufspaltung nicht bereits mit Tod des A weggefallen ist, bleibt die Betriebsaufspaltung dann weiterhin bestehen, wenn die GmbH weiterhin die Büroräumlichkeiten anmietet und diese tw. weiter selbst nutzt für Verwaltungstätigkeiten und tw. untervermietet?
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