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Abzug von Betriebsausgaben,Provisionszahlungen an Kunden

Mandant V ist selbständiger Versicherungsmakler. Er hat aus erhaltenen Vermittlungsprovisionen an drei seiner Kunden (keine nahen Angehörigen) jeweils die Hälfte seiner Provision weitergeleitet und diese Beträge in seiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben geltend gemacht. Eine weitere Provision für die Vermittlung einer Lebensversicherung für seine Tochter hat er an sie zu 100 % weitergegeben. In allen Fällen der Weiterleitung der Provision gibt es keine schriftliche Vereinbarungen dafür. Die Betriebsprüfung wertet sämtliche Zahlungen an die Kunden als privat veranlasst und somit als Kosten der Lebensführung. Frage 1: Handelt es sich bei den Zahlungen um Betriebsausgaben für den V? Frage 2: Muss ggf. unterschieden werden zwischen Zahlungen an fremde Dritte und nahe Angehörige?
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