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§-6b-Rücklage,Verkürzte Haltefrist im Anlagevermögen

Sachverhalt: Ein Mandant hat eine GmbH mit ausschließlich Immobilien im Anlagevermögen. Hiervon veräußert der Mandant zwei Immobilien, die er am 01.01.2017 erworben hat (zivilrechtlich und wirtschaftlich). Zum 01.01.2022 werden die Immobilien veräußert. Das Geld fließt am 10.01.2022 zu. Fragestellung: Grundsätzlich ist die sechsjährige Haltefrist von § 6b EStG nicht erfüllt – das ist offensichtlich. Die Fragestellung ist daher, ob es eine spezielle Möglichkeit gibt, doch noch eine §-6b-Rücklage in diesem Fall zu bilden.
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