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Abzinsung von Verbindlichkeiten,Coronakredite

Mein Mandant hat ein Corona-Soforthilfe-Darlehen der Sächsischen Aufbaubank erhalten. Dieses Darlehen ist zinslos. Normalerweise würde ich hier mit 5,5 % abzinsen, allerdings kann das ja nicht gewollt sein in der Corona-Krise. Gibt es aus Ihrer Sicht eine Möglichkeit bzw. eine Vorschrift, um die Abzinsung zu vermeiden? Ich habe lediglich ein BMF-Schreiben vom 29.03.2019 bezüglich Förderdarlehen der Europäischen Sozialbank gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob ich das auf die Corona-Soforthilfe-Darlehen übertragen kann.
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