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Bilanzierung,Sonderbilanz,Haftungsvergütung

Eine GmbH & Co. KG hat eine Privatperson als persönlich haftende Gesellschafterin, die aber keine Anteile an der Gesellschaft hat. Die GmbH & Co. KG hat ein Wirtschaftsjahr vom 01.04.2021 bis 31.03.2022. Die Haftungsvergütung für dieses Wirtschaftsjahr wurde am 01.07.2021 ausgezahlt. Wann versteuert die Privatperson die Einnahme, als Zufluss im Jahr 2021 oder erst mit Gewinnfeststellung zum 31.03.2022 im Jahr 2022?
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