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Betriebsaufgabe,Liquidationsschlussbilanz,Einzelunternehmen

Mandant M hat als Einzelunternehmer seinen Betrieb aufgegeben. Die Aufgabebilanz enthält ein negatives Kapitalkonto in Höhe von 60 T€. Im Wesentlichen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber einer GbR, an der noch zwei andere Gesellschafter neben M beteiligt sind. Das Finanzamt möchte das negative Kapitalkonto als Aufgabegewinn versteuern. Unserer Ansicht nach werden die Darlehen ins Privatvermögen übernommen und es ist kein Aufgabegewinn zu erfassen.
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