Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Totalgewinn,Erklärung

Ehefrau des Mandanten betreibt seit 2009 Beauty-Studio. 2009 bis 2011 wurden zunächst die Anlaufverluste unter Vorbehalt anerkannt. Seit 2012 werden Verluste nicht mehr anerkannt. Bis 2021 ergibt sich Totalverlust von ca. 15.000 €, da coronabedingte Umsatzeinbrüche 2020 und 2021, sonst wäre Ergebnis ausgeglichen. Finanzamt hat jetzt alle Bescheide ab 2009 geändert und Gewerbe der Ehefrau als Liebhaberei nicht mehr berücksichtigt. Dagegen wurde Einspruch erhoben. Veranlagung will nicht abhelfen. Ehefrau erzielt Umsätze von ca. 60.000 € jährlich. Frage: Wenn wir die Änderung der Bescheide akzeptieren, können wir uns dann die Abgabe der Gewinnermittlungen ab 2020 sparen, und sind dann die Erträge von der Einkommensteuer quasi befreit? Oder kann das Finanzamt dann doch wieder auf die Einkünfte zugreifen, obwohl sie diese als Liebhaberei eingestuft hat? Wegen der hohen Umsätze sind wir der Ansicht, dass weiterhin Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen abzugeben sind. Ist dies zutreffend?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen