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Betriebsaufspaltung,Gewinnerzielungsabsicht,§ 15 EStG

Die Eheleute F + M sind zu jeweils 50 % an der X-GmbH beteiligt. Beide sind einzelvertretungsberechtigte GF und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Beide sind zu je 50 % Eigentümer eines Einfamilienhauses. Im EFH wird von der GmbH ein Zimmer als Büro genutzt. Der Sitz der Gesellschaft ist an der Adresse des EFH. Über ein anderes Büro verfügt die GmbH nicht. Das Büro nimmt einen Anteil von 9 % der Gesamtnutzfläche des EFH ein. Die anteiligen AHK betragen 20.411,13 €. Die Nutzung des Büros erfolgt unentgeltlich. Fraglich ist, ob die unentgeltliche Nutzung des Büros eine sachliche Verflechtung darstellt und damit eine Betriebsaufspaltung vorliegt, wenn das Büro die Grenzen des § 8 EStDV nicht überschreitet. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
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