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Abschreibung,Loch

Eine Immobilien GmbH hat für insgesamt 1.400.000 € ein Steinbruchgelände erworben und voll finanziert. Die Finanzierung wurde nur bewilligt, da innerhalb des Geländes ein Loch zur Verfüllung mit erworben wurde. Hierzu gibt es auch einen Abnehmervertrag für mindestens 20 Jahre – der insgesamt einen Umsatz von 800.000 € bringt. Ein weiterer Teil des Geländes besteht aus Abbruchland, welches abgebaut wird. Nach Abbau entsteht ebenfalls wieder ein Loch zur Verfüllung, welches sich an den oben aufgeführten Vertrag anschließt. Ansonsten gab es noch unbebaute Flächen, Gebäude und Hallen. BILANZIERUNG Mangels Grundstückwert für ein Loch habe ich dieses mit dem Ertragswert von 800.000 € in der Bilanz aktiviert. Nach dem Grad der Verfüllung nehme ich eine Teilwertabschreibung vor. Das Abbruchland habe ich mit den entsprechenden Werten aus dem Grundstücksbericht aktiviert. Es wird linear über die Laufzeit des Vertrags abgeschrieben. Während des Abbaus entsteht ja ein neues Wirtschaftsgut (Loch zur Verfüllung), welches als selbst geschaffenes WG nicht aktiviert werden muss – aber man könnte dies tun. Den übrigen Kaufpreis habe ich auf Gebäude und unbebaute Flächen aufgeteilt und aktiviert. Was halten Sie von meiner Vorgehensweise?!
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