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Sanierung,Erdgeschoss

Es geht um ein Fachwerkhaus, das im Erdgeschoss den gewerblich genutzten Teil und im Obergeschoss den privat genutzten Teil beinhaltet. Jetzt wurde während der Flut im Ahrtal im Juli das Fachwerk im Erdgeschoss teilweise herausgespült und die Wände haben nun teils große Löcher. Es entstand ein großer Schaden, der sich jedoch nur auf das Erdgeschoss, also den gewerblich genutzten Teil des Hauses, begrenzt. Meine Frage ist nun, ob die Kosten der Reparatur vollumfänglich als Betriebsausgabe (mit komplettem Vorsteuerabzug) angesetzt werden können, da ja nur das Erdgeschoss betroffen ist, oder ob die Reparatur prozentual aufgeteilt werden muss, da normalerweise Instandhaltungen an den Außenwänden das ganze Haus betreffen.
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