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Vermögensberater,Einnahmen,Sachbezug

Mandantin H ist als selbständige Vermögensberaterin tätig und erhält von einer Hauptagentur monatliche Provisionsabrechnungen. Zum Jahresende erstellt die Hauptagentur eine Aufstellung über sonstige Sachbezüge. Enthalten sind hier übernommene Versicherungen für die freien Mitarbeiter sowie der Wert erworbener Prämien (Sekt, Wein, Geschenkboxen) anlässlich von erreichten Abschlüssen oder Jubiläen. Darüber hinaus werden geldwerte Vorteile für Auslandaufenthalte an „Begegnungsstätten“ bestätigt. Hier handelt es sich um Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen. Über die Provisionsabrechnungen werden den Beratern für diese Woche aber auch noch Eigenanteile in Rechnung gestellt, die mit den Provisionsansprüchen verrechnet werden. Auf Grund der vorgelegten Seminarunterlagen entsprechen die Fortbildungseinheiten einer 40-Stunden-Woche. Fragen: Wie ist dieser geldwerte Vorteil zu erfassen? Handelt es sich hierbei um eine reine Gewinnerhöhung, oder steht dies im Bezug mit der Fortbildung, so dass Fortbildungsaufwand und geldwerter Vorteil sich aufheben? (Hätte die Mandantin alles komplett selbst bezahlt, wären es m.E. auch Betriebsausgaben, eine reine Incentivereise wäre eine Vergütung.) Die überwiegend getätigten Leistungen sind im Rahmen der Finanzdienstleistungen umsatzsteuerfrei. Wenige Zusatzumsätze fallen unter die Summe der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung. Welchen Umsätzen wäre ggf. die v.g. geldwerten Vorteile zuzuordnen? 
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