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Betriebsaufspaltung,Teileinkünfteverfahren,substanzbezogene Aufwendungen

Sachverhalt: A betreibt als Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der B GmbH ein Gewerbe in der Mobilfunkbranche. Die GmbH ist gewerbetechnisch gemeldet und besitzt den einzigen Büroraum in dem von A bewohnten und ihm gehörenden Einfamilienhaus. Die Firma verfügt über keine weiteren Mitarbeiter. Fragen: 1. Ist in dieser Konstellation das Konstrukt der Betriebsaufspaltung gegeben? 2. Welcher Weg ist aufzuzeichnen, um die Betriebsaufspaltung zu verhindern oder zu beenden? 3. Reicht es, wenn A die Hälfte des Wohnhauses an seine Ehefrau überträgt?
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