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§ 15 EStG,Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten,Darlehenskonto im Sonderbetriebsvermögen und steuerlichen Eigenkapital der Kommanditgesellschaft

Bei einer GmbH & Co. KG werden lt. Gesellschaftsvertrag die Einlagen- und Entnahmekonten nicht verzinst. Insgesamt sollen vier Konten je Gesellschafter geführt werden. Laut Finanzamt stellen die Einlage und Entnahmekonten, sofern keine Verzinsung vorgenommen wird, Fremdkapital dar und gehören nicht zum Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG. Frage: Können die Forderungskonten abgezinst werden, da sie ja kein Betriebsvermögen darstellen?
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