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(angemietetes) Arbeitszimmer,notwendiges Betriebsvermögen,Betriebsaufspaltung

Ausgangsfall: Mandant A wohnt in einer Mietwohnung. In dieser Mietwohnung befindet sich ein Arbeitszimmer, welches er betrieblich nutzt: a) im Rahmen seines Einzelunternehmens, b) im Rahmen seiner GmbH (100%ige Beteiligung). Fragen: 1) Kann durch die Nutzung eines Arbeitszimmers in einer Mietwohnung notwendiges Betriebsvermögen im Einzelunternehmen entstehen? 2) Kann durch die Nutzung eines Arbeitszimmers in einer Mietwohnung für die eigene GmbH eine Betriebsaufspaltung entstehen? Abwandlung: Sachverhalt wie oben beschrieben, außer dass der Mandant mit seinem Ehegatten oder Lebensgefährten die Mietwohnung gemeinsam bewohnt. Fragen: 1) Kann durch die Nutzung eines Arbeitszimmers in einer gemeinsamen Mietwohnung notwendiges Betriebsvermögen im Einzelunternehmen entstehen? 2) Kann durch die Nutzung eines Arbeitszimmers in einer gemeinsamen Mietwohnung für die eigene GmbH eine Betriebsaufspaltung entstehen?
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