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Kommanditist,Arbeitslohn,Sonderbetriebseinnahmen

Mein Mandant ist Kommanditist in einer AG, der mit seiner Kommanditeinlage beteiligt ist und einen 10%igen Gewinnanteil erhält. Die KG bilanziert und ist gewerblich tätig. Nun möchte er ab Januar 2023 ein Anstellungsverhältnis mit der KG eingehen. Es wird ein separater Anstellungsvertrag geschlossen. Es handelt sich um eine einfache reguläre Anstellung als Arbeitnehmer. Er wird kein Geschäftsführer oder Prokurist und soll auch keine Entscheidungs-/Weisungsbefugnis erhalten. Damit müsste der Arbeitslohn zur Sondervergütung und somit zur Sonderbetriebseinnahme des Kommanditisten (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) werden. Ich gehe von einer Sozialversicherungspflicht aus. Es soll mit Beginn des Arbeitsverhältnisses das Statusfeststellungsverfahren beantragt werden. Wie wird jetzt Folgendes steuerlich behandelt? 1. Lohnsteuer: Wird Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten, oder läuft alles nur über vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen? 2. Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung): Gehört der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auch zu den Sonderbetriebseinnahmen? 3. Wie werden die Umlagen (U1/U2) behandelt? 4. Gibt es weiteres zu beachten? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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