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§ 6b EStG,Einlage

Die Steuerpflichtige (S) hat am 01.01.01 ein dreistöckiges Gebäude erworben. EG und 2. OG werden vermietet, das 1. OG nutzt S für eigenbetriebliche Zwecke. Am 01.01.06 zieht S in das EG. Sie nutzt das EG fortan für eigenbetriebliche Zwecke, das 1. OG bleibt im Betriebsvermögen. Am 01.08.07 verkauft S das 1. OG. Die betrieblichen Räume befinden sich sämtlich im Inland, und den Gewinn ermittelt S nach § 4 Abs. 1 EStG. Handelt es sich bei der Einlage des EG am 01.01.06 um eine Anschaffung i. S. d. § 6b EStG? Darf S für den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des 1. OG eine Rücklage nach § 6b EStG bilden, und – sofern es sich bei der Einlage um eine Anschaffung handelt – darf sie diese mit den Anschaffungskosten der Einlage vom 01.01.06 verrechnen? Kann der Antrag auf Bildung einer §-6b-Rücklage und – sofern zulässig – deren Verrechnung mit der Einlage nach erfolgter Betriebsprüfung und Erlass des Bescheids gestellt werden?
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