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Betriebsaufspaltung,Eheleute

M und F sind verheiratet, leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben eine gemeinsame Tochter T. F ist alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin der F-GmbH. In Bruchteilsgemeinschaft 50 : 50 der Ehegatten M und F befindet sich ein Grundstück, das an die F-GmbH vermietet ist. M und F haben vertraglich bei der Bruchteilsgemeinschaft das Einstimmigkeitserfordernis auch für die Geschäfte des täglichen Lebens vereinbart. Die Einkünfte werden als Vermietungseinkünfte erklärt. F möchte der T nun 40 v.H. der Anteile an der F-GmbH unentgeltlich überlassen. Wie kann im Vorfeld möglichen Risiken einer nicht erkannten/unterstellten Betriebsaufspaltung begegnet werden?
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