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§ 6 Abs. 5 EStG,Übertragung Wirtschaftsgut,Darlehensübernahme

Unser Mandant Vater V ist zu 88 % an einer GbR beteiligt, seine Tochter zu 2 % und sein Schwiegersohn zu 10 %. V vermietet Anlagevermögen an die GbR und hat somit Sonderbetriebsvermögen. Zum 30.6.2021 hat V die Anlagegüter aus dem Sonderbetriebsvermögen an die GbR übertragen und auch die dazugehörigen Darlehen übertragen. Sowohl das Anlagevermögen als auch die Darlehen sind per 6/2021 zu Restbuchwerten übertragen worden. Damit wurde dann das Sonderbetriebsvermögen aufgelöst, da somit der gesamte Betrieb in die GbR übergegangen ist. Ist das korrekt, dass das Anlagevermögen zu Buchwerten übertragen wurde, obwohl die Darlehen mit übertragen wurden? Oder muss ein Kaufvertrag vorliegen? Das Anlagevermögen und der übernommene Warenbestand betrugen 99.760 €, die Darlehen 131.715 €. Die Differenzen resultieren vor allem in in Anspruch genommener Sonderabschreibung/IAB.
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