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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Eine Betriebs-GmbH betreibt bisher ein Dentallabor. Der 100-%-Gesellschafter A vermietet die Betriebsimmobilie als Einzelunternehmen an die GmbH. Die GmbH vermietet große Teile der Laborräume weiter an eine fremde GmbH (Untervermietung). Nun soll hinsichtlich der Betriebs-GmbH zum 31.12.2021 ein Auflösungsbeschluss erfolgen. Gesellschafter A will nun noch in der anteiligen Betriebsimmobilie weiter ein Dentallabor betreiben. Der andere Teil der Immobilie soll weiter vermietet werden. Frage: 1. Besteht nun die Gefahr, dass mit Beendigung der GmbH und damit der Betriebsaufspaltung die Betriebsimmobilie in das PV übergeht? 2. A betreibt mit bzw. vor endgültiger Beendigung der GmbH nun das Gewerbe als Einzelunternehmer in den anteiligen Laborräumen weiter. Eine alte Gewerbeanmeldung ist wohl noch vorhanden. Den anderen Teil der Betriebsimmobilie will A weiter an die Fremd-GmbH vermieten. Wird die Immobilie dadurch zumindest anteilig Privatvermögen? 3. Müsste A die kompletten Räume selbst betrieblich nutzen, um einen Übergang in das PV zu verhindern?
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