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Einkommensteuer,Gewinnerzielungsabsicht,PV-Anlage

Mein Mandant betreibt eine Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines Einfamilienhauses installiert ist, das im Eigentum seiner Eltern steht und von den Eltern bewohnt wird. Für die „Dachnutzung“ zahlt mein Mandant kein Entgelt. Liegt hier eine Installation auf einem unentgeltlich überlassenen Einfamilienhausgrundstück vor? Alle übrigen Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 02.06.2021 – IV C 6 – S 2240/19/10006 :006 sind erfüllt.
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