Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gewerblicher Grundstückshandel,Baulandaufschließungsunternehmen,Maßnahmen

Eine vermögensverwaltende Erbengemeinschaft besitzt seit Jahrzehnten ein Grundstück von ca. 10ha, welches sie seit 1996 im Privatvermögen hält. Es handelt sich um ein landwirtschaftliches Grundstück, welches zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet wird. Die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs und somit die Überführung des Grundstücks in das Privatvermögen der Erbengemeinschaft fand 1996 statt. Nun interessiert sich ein Kaufinteressent für den Kauf des Grundstücks für 300 €/m² (ca. 30.000.000 € Kaufpreis). Der Kaufinteressent beabsichtigt nun seine Anwälte zum Bauamt der Gemeinde zu senden, um sich über eine etwaige zeitnahe Umqualifizierung des Grundstücks in Bauland zu informieren. Kann dieser Schritt bereits als Initiative zur Baureifmachung durch die Erbengemeinschaft gewertet werden, sodass das Finanzamt hierbei einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen könnte? Wir beziehen uns auf das BMF-Schreiben vom 26.03.2004 und das BFH-Urteil vom 08.09.2005, Az. IV R 38/03. Selbst wenn dieser Schritt nicht durch die Erbengemeinschaft selbst, sondern durch die Anwälte des Kaufinteressenten ausgeführt wird, sehen Sie hier ein (geringes) Risiko, dass dies steuerlich auf die Erbengemeinschaft zurückfallen könnte?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen