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§ 16 Abs. 3b EStG,Großkunde,Kundenstamm,Betriebsverpachtung

Ein Einzelunternehmer plant, in zwei Jahren in Rente zu gehen. Sein Sohn hat bereits vor zwei Jahren eine eigene GmbH gegründet. Die GmbH war bei fremden Kunden aktiv und hat einen Gewinn erzielt. Der Einzelunternehmer besitzt einige Maschinen und auch einen Großkunden. Die Maschinen werden ab 01.01.2022 an die GmbH vermietet zu marktüblichen Konditionen; der Einzelunternehmer Vater ist an der GmbH des Sohns nicht beteiligt. Der bisherige Großkunde wird ab Januar 2022 auch von der GmbH bedient. Nun stellen sich folgende steuerliche Sachverhaltsfragen: 1. Für das Einzelunternehmen des Vaters soll wegen der stillen Reserven keine Betriebsaufgabe durchgeführt werden. 2. Für die Maschinen wird eine angemessene Pacht vereinbart, diese stellt dann weiterhin Betriebseinnahmen des Einzelunternehmens dar. 3. Für den Großkunden ist die Frage, muss hier ein Preis oder eine monatliche Pacht vereinbart werden, um nicht Gefahr zu laufen, dass man eine steuerliche Betriebsaufgabe hat. 4. Außer den Maschinen und dem Großkunden hat das Einzelunternehmen keine Aktiva. 5. Könnte ein ruhender Gewerbebetrieb ab 01.01.2022 erklärt werden?
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