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Photovoltaikanlage,Betriebsaufspaltung,§ 15 EStG

Mein Mandant ist eine Betriebs-GmbH mit einem EU im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Das Einzelunternehmen erwirbt die Maschinen, Anlagen, Gebäude und verpachtet diese an die Betriebs-GmbH. Umsatzsteuerlich besteht eine Organschaft. Im Jahr 2021 erwirbt das EU eine Photovoltaikanlage und verpachtet diese zur Nutzung an die Betriebs-GmbH. Die GmbH will den erzeugten Strom überwiegend für den Verbrauch im eigenen Betrieb verwenden. Den Stromüberschuss würde sie einspeisen. Das Finanzamt hat aber für den Betrieb der PV-Anlage eine eigene Steuernummer vergeben mit der Konsequenz, dass ein zweites Einzelunternehmen die Stromlieferungen zu versteuern (Ertragsteuer) hat. Meine Frage: Ist dies zwingend? Kann ich nicht den für mich einfacheren Weg mit der Besteuerung der Stromlieferungen in der Betriebs-GmbH machen?
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