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Betriebsveräußerung,Zurückbehalt unwesentlicher Betriebsgrundlagen,laufender Gewinn

Ein Mandant verkauft seine GmbH & Co. KG an einen familienfremden Erwerber. Die Geschäftsfahrzeuge des bisherigen Unternehmers sollen nicht mitverkauft werden. Der Verkaufspreis des Unternehmens ermittelt sich nach dem Ertragswertverfahren EBITDA x Faktor. Müssen die Fahrzeuge in der Schlussbilanz entnommen werden? Konsequenz wäre daraus aber, dass die stillen Reserven als laufender Gewinn versteuert werden müssten, was der Verkäufer vermeiden möchte.
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