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Photovoltaikanlage,Summe

Unser Mandant hateine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wohnhauses mit 6,5 kW und eine weitere Anlage auf eine Hallendach mit mehr als 10 kW; er würde gerne für die Anlage auf dem Wohnhausdach die Befreiung beantragen. Nach unserem Kenntnisstand ist das nicht möglich, weil beide Anlagen für den Antrag auf Befreiung zusammengerechnet werden. Gibt es eine Lösung für das Problem außer dem Übertrag einer Anlage auf die Ehefrau?
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