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Grundstück,Miteigentum Eheleute,Umfang Betriebsvermögen

Ein Ehepaar kauft ein Grundstück nebst aufstehendem Gebäude. Das Gebäude enthält zwei Einheiten, eine Werkstatt mit 200 qm und eine Wohnung (fremdvermietet) mit 100 qm. Die Eheleute haben das Objekt gekauft, um damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Privatvermögen zu erzielen Der Ehemann hat eine Tischlerei. Die Werkstatt wurde bereits vor dem Kauf und wird auch nach dem Kauf von ihm für diese Tischlerei genutzt. Der Ehemann hat nach dem Kauf weiterhin die bisherige Miete auf das Konto der Ehegatten überwiesen. Meine Rechtsauffassung: 100 qm (50 % der Werkstatt) und der entsprechende Grundstücksanteil sind zwingend als notwendiges Betriebsvermögen in der Tischlerei zu aktivieren? 50 % der Mietzahlungen des Ehemanns stellen Privatentnahmen in der Tischlerei dar. Die auf 100 qm entfallende Kreditverbindlichkeit und die entsprechend hierauf entfallenden Zinsen aus der Kaufpreisfinanierung sind in der Bilanz/GuV der Tischlerei zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung erzielt der Ehemann 50 % der Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten bzgl. der Mietwohnung und die Ehefrau 50 % aus der Vermietung der Wohnung und der Werkstatt. Sehe ich das so richtig?
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