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§ 15 Abs. 1. Nr. 1 EStG,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

Meine Mandanten betreiben als Eheleute eine V+V GbR, auf der im Jahr 2019 eine PV-Anlage installiert wurde. Die Mieteinahmen wurden damit nach § 15 (3) Nr. 1 Satz 1 EStG zu gewerblichen Einkünften und das Gebäude notwendiges Betriebsvermögen. Im Jahr 2022 wird eine 2. GbR mit veränderten Beteiligungsverhältnissen unter den Eheleuten errichtet und die PV-Anlage der V+V GbR an diese neue Gesellschaft verkauft. Fragen: Was geschieht jetzt mit dem Betriebsgebäude, da die V+V GbR jetzt wieder rein vermögensverwaltend tätig ist? Muss hier eine Entnahme bzw. die Aufdeckung stiller Reserven erfolgen?
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