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Gewerbe,Grundstück

Mandant ist Vermieter mehrerer großer Mietobjekte. Weitere Tätigkeiten außer Vermieten werden nicht ausgeübt. Bisherige Veräußerungen von Objekten wurden nach deutlich mehr als zehn Jahren Haltedauer vorgenommen. Er hat im Jahr 2017 drei Parzellen ersteigert, die im Wesentlichen einheitlich bebaut und über die Grenzen hinweg überbaut sind. Der Mandant wollte aktuell die hinteren Grundstücksbereiche mit Mehrfamilienhäusern bebauen. Entsprechende Baugenehmigungen liegen vor. Aus persönlichen Gründen (Altersgründe) möchte er die Bebauung nun doch nicht selbst vornehmen. Er möchte alle drei Parzellen in einem einheitlichen Vorgang im aktuellen Zustand veräußern. Weitere Verkäufe der vorhandenen Immobilien innerhalb von zehn Jahren sich nicht geplant. Es ist unzweifelhaft, dass der Veräußerungsgewinn gem. § 23 EStG zu versteuern ist. Frage: Kann durch Zusammenlegung der drei Parzellen vor Verkauf die Zahl der Zählobjekte für den gewerblichen Grundstückshandel von drei auf ein Zählobjekt verringert werden?
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